Produktbesonderheit538

Produktbesonderheit

Ausstellungsversicherung

Wie hoch ist der Tarif?

Mindestbeitrag bei Einzelpolicen 250 Euro.
Mindestbeitrag bei Jahresverträgen 750 Euro.

Dies gilt für kurzfristige Ausstellungen in massiven Gebäuden innerhalb Deutschlands mit einer Versicherungsdauer von jeweils 30 Tagen einschließlich der Hin- und Rücktransporte. 

  • In Deutschland bis 250.000 Euro 1,5 ‰ der Versicherungssumme
  • In Europa bis 250.000 Euro 2,5 ‰ der Versicherungssumme
  • Darüber hinaus auf Anfrage
  • Eingeschränkter Versicherungsschutz 50 ‰ vom Grundbeitragssatz
  • Nur der Aufenthalt ohne Transporte 50 ‰ vom Grundbeitragssatz bei 30 Tagen einschließlich der Hin- und Rücktransporte.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Generell nicht, kann im Einzelfall aber vereinbart werden.

Wichtige Fragen an den Kunden zum Thema Risiken:

Bei kurzfristigen Verträgen:

  • Art der Ausstellungsgüter
  • Versicherungssumme je Position und Halle
  • Beginn und Ende der Ausstellung
  • Name der Ausstellung
  • Ausstellungsort – wenn möglich mit Hallennummer
  • Mit oder ohne Transport
  • Mit oder ohne Stand, Standeinrichtung und Dekoration
  • Transportmittel
  • Sicherungsmaßnahmen

Zusätzlich bei Jahresverträgen:

  • Anzahl der jährlichen Ausstellungen
  • Anzahl und Art der Transporte
  • Höchstversicherungssummen

Das spricht für eine Ausstellungsversicherung:

1. Die Sach-Außenversicherung bietet nur eingeschränkten Schutz.
Die Sachversicherung bietet einen Außenversicherungsschutz. Er gilt auch für Messen und Ausstellungen, allerdings nur eingeschränkt:

  • In vielen Fällen gibt es nur einen Pauschalbetrag (z. B. 10.000 Euro) oder einen Prozentsatz, der von der Sachversicherungssumme abhängt. Beides reicht oft nicht aus.
  • Sie gilt nur in Deutschland und Europa.
  • Sie gilt nicht bei ED- und Diebstahlrisiken.
  • Bei Verlust auf der Messe gilt der Einbruchdiebstahl-Begriff der Sachversicherung in der Regel als nicht erfüllt und somit nicht versichert.

Eine Ausstellungsversicherung ist mit ihrem Allgefahrenschutz (inklusive einfachen Diebstahls) deshalb für Ausstellungen und Messen sowie für die Transporte hin und zurück unverzichtbar.

2. Ist die Versicherung über den Messebauer ausreichend?
Der Messebauer versichert in der Regel seinen Messestand. Es ist zu prüfen, ob auch die Ausstellungsgüter, das Reisegepäck der Mitarbeiter etc. versichert sind. Wenn ja: zu welchen Konditionen? Die eigene Ausstellungsversicherung bringt dem Versicherungsnehmer Vorteile: Er kann sich direkt mit dem Versicherer austauschen. Und den Vertrag individuell gestalten. Alternativ kann man die Ausstellungsversicherung zu günstigen Konditionen in ein Transportkonzept einbinden

Automatenversicherung

Wie hoch ist der Tarif?

Mindestbeitrag 250 Euro (je Automat 25 Euro).

Tarifdetails entnehmen Sie bitte dem Transport-Vertriebsordner.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Sie ist frei vereinbar. Mindestens beträgt sie 150 Euro.

Wie ermitteln Sie den Versicherungswert?

Als Versicherungswert des einzelnen Automaten und seines Zubehörs gilt der Neuwert, gleichbedeutend mit dem Wiederbeschaffungspreis. Achtung: Im Falle eines Totalverlusts gilt der Zeitwert.

Versicherungswert für den Waren- und Geldinhalt eines Warenautomaten ist der Verkaufspreis der Ware. Hinzu kommt das gestohlene Wechselgeld.

Versicherungswert für den Geldinhalt eines sonstigen Automaten ist der Betrag, der sich am Ende der Leerungsperiode durchschnittlich im Automaten befindet. Versichert ist der Geldinhalt bis zu maximal dem Betrag, der durchschnittlich in vier Wochen entsteht. Der Durchschnitt wird aus den Einnahmen von drei Monaten ermittelt.

Wichtige Fragen an den Kunden zum Thema Risiken:

  • Art des Betriebs
  • Art und Anzahl der Automaten
  • Versicherungsort
  • Innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes
  • Versicherungssumme je Automat
  • Aufteilung der Versicherungssumme auf Wareninhalt/Bargeld
  • Automatenaufsteller
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Alter der Automaten

Das spricht für die Automatenversicherung:

  • Automaten aller Art sind zahlreichen Gefahren ausgesetzt.
    Besonders auf Diebe üben sie einen hohen Reiz aus. Ein paar geübte Handgriffe reichen, um schnelle und lohnende Beute zu machen.
  • Fakt: Allein 2013 wurden in Deutschland 32.704 Fälle von Diebstählen von oder aus Automaten registriert (Quelle: Bundesministerium des Innern).
  • Hersteller/Leasinggeber verlangen Deckung
  • Voraussetzung für Finanzierung
  • Gezielter Versicherungsschutz statt Teillösungen über andere Sparten.
  • Spiel- und Zigarettenautomaten werden in der Sachversicherung häufig gar nicht versichert. Auch der Einschluss von Bargeld ist oft nicht möglich.
  • Mit der Versicherung sind Automaten gegen alle wesentlichen Gefahren geschützt.

Carrierversicherung

Wie ermitteln Sie die Risiken?

Dabei unterstützt Sie Ihr Transport-Underwriter vor Ort.

Wie hoch ist der Tarif?

Tarifdetails entnehmen Sie bitte dem Transport-Vertriebsordner.

Wichtige Fragen an den Kunden zum Thema Risiken:

  • Art der Güter
  • Umsatz
  • Anzahl der Fahrzeuge
  • Fahrzeugdaten (insbesondere zulässiges Gesamtgewicht)
  • Werden diebstahlgefährdete Güter transportiert
  • Beförderung von Kühlgut/temperaturgeführte Beförderungen
  • Beförderung mit Tank- und/oder Silofahrzeugen
  • Beförderung von Schüttgütern
  • Beförderung von Fahrzeugen
  • Abfallfahrzeuge oder Ähnliche
  • Gewünschter Geltungsbereich
  • Erweiterung Haftungsgrundlagen (AGB bzw. Individualvereinbarungen) vorhanden

Auf Anfrage können mitversichert werden:
das Subunternehmerrisiko, Schwergut- und Großraumaufträge bzw. -beförderungen sowie Kranunternehmen.
Komplettladungen von

  • Spirituosen, Tabakwaren
  • Optische Geräte (z. B. Foto- und Videokameras)
  • Unterhaltungselektronik und Telekommunikationsgeräte
  • EDV-Geräte, einschließlich Bauteilen und Zubehör, Chip und Telefonkarten

Voraussetzung dafür ist, dass geeignete Sicherheitsmaßnahmen vereinbart werden.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Die generelle Selbstbeteiligung je Schadensereignis beträgt 125 Euro. Die Selbstbeteiligung für Diebstahl beladener Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr beträgt 10 %
der Ersatzleistung, maximal 5.000 Euro. Die Selbstbeteiligung für qualifiziertes Verschulden des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten 25 % der Ersatzleistung, maximal 5.000 Euro

Das spricht für die Carrierversicherung:

  • Zeit ist Geld. Das gilt gerade im Transportbereich. Und das heißt: Die Güter werden im Rekordtempo über lange Strecken transportiert. So beträgt die 2013 veröffentlichte Fahrleistung im Bundesgebiet durch Lkw und Sattelzugmaschinen 80 Milliarden gefahrene Kilometer
    (Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V).
  • Pflichtversicherungen gemäß GüKG (ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)
  • Große Verlader verlangen entsprechende Versicherungsnachweise.

Garderobenversicherung

Wie ermitteln Sie den Versicherungswert?

  • Bei Verlust: Zeitwert, entspricht dem Wiederbeschaffungspreis für eine Sache gleicher Art und Güte.
  • Bei Beschädigung: die Reparaturkosten. Abzüglich einer gegebenenfalls durch die Reparatur bewirkten Wertsteigerung.

Die Entschädigung ist begrenzt auf 2.500 Euro für alle auf einem Garderobenschein abgegebenen Garderobenstücke. Davon insgesamt auf 100 Euro für den Inhalt von Handtaschen, Rucksäcken und ähnlichen Behältnissen.

Wichtige Fragen an den Kunden zum Thema Risiken:

  • Versicherungsort (Adresse, gegebenenfalls Etage)
  • Befindet sich die Garderobe in einem offenen Raum oder ist sie räumlich getrennt.
  • Wie viele Garderobenhaken sind vorhanden
  • Wie hoch sind die Höchstversicherungssumme je Garderobenhaken (Standard 2.500 Euro) und die Gesamtversicherungssumme
  • Hat der Versicherungsnehmer eigene Garderobenmarken
  • Art und Dauer der Veranstaltung
  • Für laufende Deckung: Anzahl der jährlichen Veranstaltungen

Wie hoch ist der Tarif?

  • Richtwert Mindestbeitrag 250 Euro
  • 0,10 Euro je Garderobenschein oder eigene Marke zuzüglich 0,05 Euro Druckkosten

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nein.

Das spricht für die Garderobenversicherung:

Hotel, Gaststätte, Restaurant, Theater, Oper, Museum oder Veranstalter: Alle möchten gern ihr Haftungsrisiko aus der Aufbewahrung von Garderoben versichern.

  • Bei Beschädigung oder Abhandenkommen haftet der Veranstalter oder Wirt gegenüber dem Gast.
  • Die Garderobenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.
  • Der Geschädigte macht seine Ansprüche direkt beim VR geltend, der Veranstalter erspart sich damit eine direkte Auseinandersetzung.

Hakenlastversicherung

Wie hoch ist der Tarif?

Tarifdetails entnehmen Sie bitte dem Transport-Vertriebsordner.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

  • 25 % oder höchstens 5.000 Euro bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadens
  • 50 % oder höchstens 1.500 Euro bei Getriebeschäden an abgeschleppten Fahrzeugen, verursacht durch den Abschlepp- und/oder Bergungsvorgang
  • Mindestens 125 Euro in allen übrigen Fällen

Finden bei einem Schadensereignis mehrere Schadensbeteiligungen Anwendung, so wird nur die höchste Schadensbeteiligung von der zu zahlenden Ersatzleistung in Abzug gebracht.

Wichtige Fragen an den Kunden zum Thema Risiken:

  • Umsatz des Unternehmens
  • Anzahl und zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeuge
  • Gewünschter Geltungsbereich
  • AGB/Sondervereinbarungen

Das spricht für die Hakenlastversicherung:

  • Pflichtversicherung gemäß GüKG
  • Öffentliche Auftraggeber verlangen entsprechende Versicherungsnachweise.
  • ERGO ist einer der führenden Verkehrshaftungsversicherer.
  • Kompetente Schadenermittlung vor Ort durch Kooperationspartner wie beispielsweise Carexpert.

Wichtig zu wissen:

Werden Abschleppfahrzeuge auch für Transporte von Fahrzeugen oder anderen Gütern genutzt, muss zusätzlich eine Carrierdeckung vereinbart werden.

Kunstversicherung

Wie ermitteln Sie den Versicherungswert?

Versicherungswert für Kunstgegenstände ist je nach Vereinbarung:

  • der vereinbarte Wert:
    Der vereinbarte Wert ist der zwischen dem Versicherungsnehmer und uns festgelegte Wert. Grundlage ist in der Regel ein Wertnachweis der zu versichernden Kunstgegenstände. Dieser Wertnachweis kann durch Vorlage einer Rechnung, aber auch durch die Bewertung eines Kunstsachverständigen erfolgen. Der Wert muss im Schadenfall vom Versicherungsnehmer dann nicht nachgewiesen werden.
  • der deklarierte Wert:
    Der deklarierte Wert ist der vom Versicherungsnehmer angegebene Wert ohne Einreichung eines Nachweises. Der Wert muss dann im Schadenfall vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden.

Versicherungswert für alle weiteren Sachen ist der Neuwert, d. h. der Wiederbeschaffungswert für Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.
Ersetzt wird der Versicherungswert für zerstörte oder abhandengekommene Sachen. Bei Beschädigungen ersetzen wir die Restaurierungskosten zuzüglich einer möglichen Wertminderung. Neben dem Sachschaden ersetzen wir auch zusätzlich entstandene Kosten.

Wichtige Fragen an den Kunden:

  • Art der Kunstgegenstände?
  • Wertnachweis vorhanden?
  • Vorhandene Sicherungen?
  • Gibt es mehrere Risikoorte im In- oder Ausland?
  • Werden Ausstellungen veranstaltet?
  • Gibt es Leihverkehr?

Nutzen Sie die Fragebögen zur Kunstversicherung.

Das spricht für die Kunstversicherung:

1. Die Hausratversicherung bietet für Privatkunden nur eingeschränkten Schutz
In der Hausratversicherung können Wertgegenstände – und hierzu zählen auch Kunstgegenstände – pauschal bis zu einem bestimmten Prozentsatz mitversichert werden.
Die Deckung ist allerdings eingeschränkt:

  • Versicherungsschutz besteht nur gegen benannte Gefahren
  • Elementargefahren sind nicht automatisch mitversichert
  • Versicherungsschutz besteht nicht für eine zufallsbedingte Beschädigung aufgrund eines Missgeschicks
  • Versicherungsschutz besteht nicht für einfachen Diebstahl
  • Wertminderungen als Folge eines versicherten Schadens sind nicht versichert

2. Die Hausratversicherung ist für Kunstgegenstände nicht ausreichend
Die Hausratversicherung versichert nicht: 

  • Neuerwerbungen und Wertsteigerungen von Kunstwerken im Rahmen einer Vorsorgedeckung
  • Aufenthalte außerhalb der dokumentierten Versicherungsorte, wie z. B. bei Restauratoren, Fotografen oder Rahmenmachern
  • Weltweite Transporte ohne Anmeldung
  • Fehlende Rechtstitel (Defective Title)
  • Antiquitäten, wenn dies Möbelstücke sind und Antiquitäten, die jünger als 100 Jahre alt sind 

Wichtig zu wissen:

Für Schmuck, Sachen aus Gold und Edelsteine bieten wir eine separate Valorenversicherung an. In der Kunstversicherung können auch andere wertvolle Sammlungen, wie z. B. historische Waffen (älter als 100 Jahre), wertvolle Weine, Oldtimer oder Designobjekte gedeckt werden.

Veranstaltungsausfallversicherung

Wie ermitteln Sie den Versicherungswert?

Als Versicherungssumme legen Sie die vom Versicherungsnehmer deklarierten, sorgfältig be-rechneten und veranschlagten Kosten zugrunde (Vollwertversicherung). Zusätzlich kann ein entgangener Gewinn mitversichert werden. Alternativ ist es auch möglich, den Verlust geplanter Einnahmen zu versichern, wenn die Einnahmen die Kosten überstiegen hätten.

Wichtige Fragen an den Kunden zum Thema Risiken:

Sie sollten möglichst die beiden Risikoerfassungsbögen (für Sportveranstaltungen/für alle ande-ren Veranstaltungen) verwenden. Sofern dies nicht möglich ist, sind neben den allgemeinen Daten (Name und Funktion des Anfragenden, Art, genaue Bezeichnung, Ort und Zeit der
versicherten Veranstaltung) zu erfragen:

  • Wer entscheidet über Absage oder Abbruch der versicherten Veranstaltung?
  • Höhe und Zusammensetzung der Versicherungssumme (Budgetplan)
  • Name und Geburtsdaten der Risikopersonen in der Personenausfalldeckung
  • Informationen zu Vorschäden in den letzten fünf Jahren (gegebenenfalls Grund und Schadenshöhe)

Bei der Personenausfalldeckung (Form B) muss je nach Versicherungssumme eine Gesundheitserklärung abgegeben werden.

Grundsätzlich müssen alle Risikofragen und Antworten schriftlich formuliert werden.

Wie hoch ist der Tarif?

  • Mindestbeitrag Sofortpolice: 140,34 Euro, ansonsten 750 Euro (netto)
  • Individuelle Quotierung

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Von Fall zu Fall.

Das spricht für die Veranstaltungsausfallversicherung:

  • Sie gibt Planungssicherheit: Die festen Prämien kommen ins geplante Budget.
  • Schutz vor Insolvenz: Der Ausfallschaden kann größer sein als das Eigenkapital des Veranstalters. Die Versicherung ermöglicht das wirtschaftliche Überleben.
  • Höhere Kreditwürdigkeit: Sponsoren und andere finanzierende Stellen verlangen oft eine Sicherheit für den Fall, dass die Veranstaltung nicht wie geplant stattfinden kann. Hier hilft der Nachweis einer Ausfallversicherung.
  • Das oft vorgebrachte Argument „Wir haben kein Geld für eine Ausfallversicherung“ ist ein Denkfehler. Wer den Beitrag nicht bezahlen kann, kann sich den Schadensfall erst recht nicht leisten.
  • Die Haltung „Wir ziehen die Veranstaltung durch, egal was passiert“ lässt sich spätestens dann nicht mehr durchsetzen, wenn eine Behörde einschreitet, weil die Sicherheit akut gefährdet ist.
  • Versichert sind auch Teilausfälle und Mehrkosten, um den drohenden Ausfall oder Abbruch abzuwenden

Warentransportversicherung

Wie ermitteln Sie den Versicherungswert?

Wird individuell ermittelt. Ihr Transport-Underwriter vor Ort unterstützt Sie gern dabei.

Wichtige Fragen an den Kunden zum Thema Risiken:

Einzelpolice

  • Güterart
  • Verpackung
  • Transportmittel (eventuell Schiffsname)
  • Reiserouten/Reisedauer
  • Gefahrtragung
  • Deckungsform
  • Selbstbeteiligung
  • Umladung
  • Lagerung
  • Warenwert

Laufende Police (Generalpolice)

  • Güterart
  • Verpackung
  • Maximum
  • Länderrelationen
  • Gefahrtragung
  • Vorschäden
  • Umsatz
  • Selbstbeteiligung
  • Deckungsform
  • Lagerungen

Wie ermitteln Sie die Risiken?

Dabei unterstützt Sie Ihr Transport-Underwriter vor Ort.

Wie hoch ist der Tarif?

Das wird mit dem Innendienst bzw. Underwriter abgestimmt.

  • Mindestbeitrag Einzelpolice: 250 Euro
  • Mindestbeitrag Generalpolice: 750 Euro

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Eine Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen, kann aber vereinbart werden.

Das spricht für die Warentransportversicherung:

Jeder Transport birgt unvorhersehbare Risiken. Selbst Container schützen Güter nicht immer ausreichend. Allein auf dem Seeweg gehen jedes Jahr schätzungsweise bis zu 10.000 Deckcontainer über Bord.

  • Gesetzliche oder vertragliche Zwänge, z. B. Incoterms, Akkreditive
  • Kumulierung von Werten (z. B. größere Containerschiffe, Lager, Häfen)
  • Umwandlung von Transportrisiken in kalkulierbare Kosten (Versicherungsprämie)
  • Know-how des Transportversicherers in der Regressführung, schnellere Schadensabwicklung
  • Versicherungsschutz von Haus zu Haus
  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten als bei einer Mitversicherung über den Spediteur
  • Unzureichende Haftung der Verkehrsträger: begrenzte Haftung des Spediteurs und/oder Frachtführers auf
    • 2 SZR (entspricht ca. 2,50 Euro) je kg Ware bei Seetransporten
    • 8,33 SZR (entspricht ca. 10 Euro) je kg Ware bei Landtransporten
    • 5 Euro/kg, max. 5.000 Euro bei verfügter Lagerung
  • Keine Haftung des Spediteurs und/oder Frachtführers bei
    • unabwendbarem Ereignis (z. B. bewaffnetem Raubüberfall)
    • höherer Gewalt (z. B. Sturm auf See)
  • Keine Haftung des Spediteurs und/oder Frachtführers (sofern nicht Gegenstand des Verkehrsvertrags) bei
    • Be- und Entladen
    • Vor- und Nachtransporten

Unabhängig von der tatsächlichen Haftung ist es oft notwendig, Ansprüche gegen den Spediteur/Frachtführer gerichtlich durchzusetzen. Diese Verfahren können sehr langwierig sein. Neben dem Liquiditätsverlust aufgrund des Warenschadens fallen weitere Kosten an:

  • Aufwendungen für den Ersatz der verlorenen bzw. beschädigten Ware.
  • Anwalts-, Sachverständigen- oder Gerichtskosten

Werden über eine Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt (Vertragsrecht). Der Wareneigentümer muss also sämtliche Kosten – zumindest vorübergehend – selbst zahlen.

Wichtig zu wissen:

Mit einer eigenen Warentransportversicherung ist die Absicherung über den Spediteur nicht nötig.

Wassersportversicherung

Wie ermitteln Sie den Versicherungswert?

Es gilt eine feste Taxe.

Wichtige Fragen an den Kunden zum Thema Risiken:

  • Art des Bootes (Segelboot, Motorboot)
  • Sämtliche Fahrzeugdaten (z. B. Baujahr, maximale Geschwindigkeit)
  • Gasanlage vorhanden
  • Versicherungssumme(n); Mitversicherung Trailer, Beiboot
  • Nicht fest eingebaute nautische Geräte
  • Liegeplatz/Geltungsbereich
  • Mitversicherung Regatta/Vercharterung
  • Eingeschränkte Deckung
  • SFR-Vorversicherer
  • Selbstbeteiligung
  • Bei einem Liegeplatz im Ausland: Marinavertrag
  • Registriernummer

Wie ermitteln Sie die Risiken?

Dabei unterstützen Sie Ihr Transport-Underwriter vor Ort sowie unser Antrag.

Wie hoch ist der Tarif?

Mindestbeitrag 250 Euro.
Die weitere Staffel entnehmen Sie bitte dem Transport-Vertriebsordner.

Welche Schadensfreiheitsrabatte gibt es?

Bei einer Gesamtversicherungssumme von über 12.500 Euro kann es als Schadensfreiheitsrabatt (SFR) bis zu 40 % (analog SFR-Vorversicherer) geben. Der Mindestbeitrag beträgt 125 Euro.

Rabattstaffeln:

  • 10 % des Beitrags nach einem schadensfreien Versicherungsjahr
  • 20 % des Beitrags nach zwei aufeinanderfolgenden schadensfreien Versicherungsjahren
  • 30 % des Beitrags nach drei aufeinanderfolgenden schadensfreien Versicherungsjahren
  • 40 % des Beitrags nach vier aufeinanderfolgenden schadensfreien Versicherungsjahren
  • Keine Rückstufung des SFR nach mindestens fünf aufeinanderfolgenden schadensfreien Versicherungsjahren bei Eintritt eines Schadens.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Der Versicherungsnehmer kann eine Selbstbeteiligung von 250 oder 500 Euro wählen. Ab einem Bootswert von 100.000 Euro beträgt die Selbstbeteiligung mindestens 1 % der Versicherungssumme.

Für Ruderboote, Kajaks, Kanus, Segelsurfbretter wird eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens aber 50 Euro berechnet.

Die vereinbarte Selbstbeteiligung gilt je Schadensfall.

Keine Selbstbeteiligung wird berechnet bei:

  • Totalverlust und Totalschaden des Wassersportfahrzeugs
  • Schäden an persönlichen Gegenständen
  • Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten
  • Schadensminderungskosten
  • Inanspruchnahme von Assistenzleistungen

Nach fünf schadensfreien Jahren halbiert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Das spricht für die Versicherung:

  • Schnell ist ein Unglück passiert. So wurden allein im Jahr 2013 auf über 1.023 Einsatzfahrten 716 Menschen aus Seenot gerettet. (Quelle: DGzRS)
  • Die meisten Schäden entstehen im Hafen durch Aneinanderschlagen oder Losreißen von Booten, z. B. bei Sturm. Haftungsansprüche können aufgrund höherer Gewalt dann nicht durchgesetzt werden.
  • Bei Schäden durch Ramming ist der Schadensverursacher oft nicht zu ermitteln.

Werkverkehrsversicherung

Wichtige Fragen an den Kunden zum Thema Risiken:

  • Art der Güter und ihrer Verpackung
  • Geschäftszweck der Transporte (z. B. Sendungen,Weiterverarbeitung, Reparatur, Service etc.)
  • Geltungsbereich
  • Fahrzeugart (Kasten-/Planenaufbau etc.)
  • Höchstversicherungssumme pro Fahrzeug
  • Fahrzeuganzahl

Wie ermitteln Sie die Risiken?

Dabei unterstützen Sie Ihr Transport-Underwriter vor Ort sowie unser Antrag.

Wie hoch ist der Tarif?

  • 15 ‰ der Gesamtversicherungssumme, mindestens 250 Euro.
  • Auf Anfrage ist die Gestaltung der Versicherungssumme als Tagesmaximum möglich.

Das spricht für die Versicherung:

  • Das Eigentum vieler Firmen befindet sich die meiste Zeit in betriebseigenen Fahrzeugen. Vor allem bei Handwerksbetrieben. Es ist nicht oder nur unzureichend über eine klassische Geschäftsinhaltsversicherung versicherbar. Beschädigte Waren können große finanzielle Probleme bedeuten. Vor allem für kleinere Firmen. Eine Werkverkehrsversicherung bietet Abhilfe.
  • Im ersten Halbjahr 2013 betrug der Anteil des Werkverkehrs am Gesamtgüteraufkommen 342,9 Mio. t. Das sind rund 26 %. Der Anteil des Werkverkehrs an der Verkehrsleistung umfasste rund 15 %, also 20,2 Mrd. tkm.

Wichtig zu wissen:

Kfz-Bestand auf mögliches TR-Potenzial abklopfen, z. B. Handwerks- und Reparaturservicebetriebe, Kleinhersteller, Händler, Großhändler.